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Grieder Elektronik Bauteile AG
Verkaufs- und Lieferbedingungen (Ausgabe
April
2009)
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, sofern sie nicht mit der
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder
ausgeschlossen
werden. Beratungsleistungen sowie Ratschläge oder Empfehlungen
erfolgen, soweit
nicht anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist, stets
unverbindlich. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht
verpflichtend, wenn
ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Sie
gelten nur
dann, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
1. Angebote und Vertragsabschluss
Übermittelte Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Diagramme, Zeichnungen
und Angaben über Masse und Gewichte sind unverbindlich. Wir behalten
uns
vor, durch technische Fortschritt bedingte Änderungen an den von uns
angebotenen Erzeugnissen vorzunehmen, ohne dass der Besteller hieraus
Rechte
herleiten könnte. Beigefügte Unterlagen wie Zeichnungen, Entwürfe,
Schemata,
Kostenvoranschläge usw. bleiben unser Eigentum.
2. Der Vertrag
gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung deren
Annahme schriftlich bestätigt haben. Die Auftragsbestätigung ist
massgebend für die Bestimmung von Umfang und Ausführung der
Vertragsleistungen. Die aufgeführten Spezifikationen sind verbindlich,
wenn nicht innert 5
Arbeitstagen nach Versand der Auftragsbestätigung ein Gegenbericht
erfolgt.
3. Preise Die Preise verstehen sich
netto und, soweit nichts anderes vorgemerkt,
in Schweizer Franken. Sie gelten ab unseren Lagern, innerhalb der
Schweiz inkl. MWST bei Grieder Elektronik Bauteile AG. Im Preis nicht
inbegriffen sind:
Verpackungs- und Versandkosten, Versicherung, Installation,
Inbetriebnahme.
3.1
Erhöhen sich im Laufe der Bestellungsabwicklung die Beschaffungskosten
(Preisaufschlag bei Lieferanten, Zollerhöhungen, Erhöhung der
Transportkosten, Währungsschwankungen von über zwei Prozent und
ähnliches), so behalten
wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.
3.2
Sollten wir in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der
Ware unsere Preise allgemein anheben oder ermässigen, so gilt, wenn
nicht
anders vereinbart, der am Liefertag gültige Preis.
3.3
Wird die Ware aufgrund von Zeichnungen oder sonstigen Angaben des
Kunden (Sonderfertigungen) hergestellt und geliefert und werden
hierdurch
Schutzrechte Dritter verletzt, so ist der Kunde verpflichtet, uns von
allen
Ansprüchen Dritter und von einer etwaigen Rechtsverteidigung
freizustellen.
3.4
Technische Änderungen durch den Hersteller sind möglich und können ohne
Vorankündigung eingeführt werden.
4. Versand
Besondere Wünsche betreffend Versand und Versicherung sind uns
rechtzeitig mitzuteilen. Ansonsten erfolgen unsere Lieferungen verpackt
per Post,
Frachtgut oder Camion, wobei wir uns die Wahl der Versandart
vorbehalten.
Mehrkosten für Expressgut, Luftfracht oder Kurier werden in jedem Fall
gesondert
verrechnet.
5. Der Transport
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Beschwerden im
Zusammenhang mit dem Transport sind vom Käufer bei Erhalt der Lieferung
und der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu
richten.
6. Die Versicherung
gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Käufer. Auf Wunsch wird sie
von uns im Namen und auf Rechnung des Käufers
abgeschlossen.
7. Lieferfristen
Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Es wird insbesondere
keine Verantwortung übernommen die durch unvorhergesehene Ereignisse,
wie
höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen,
Fabrikationsausschuss, Streik, Transportverzögerungen oder andere
unverschuldete
Begebenheiten, entstehen. Sofern die bestellte Ware infolge derartiger
unverschuldeter Ereignisse
überhaupt nicht oder nur verspätet geliefert werden kann, so erwachsen
dem Käufer
gegenüber der Grieder Elektronik Bauteile AG keinerlei Ansprüche und
kein Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Einhaltung der Lieferfristen
setzt
auch voraus, dass der Besteller alle erforderlichen Angaben betreffend
Spezifikationen des Auftrags seinerseits fristgerecht erfüllt.
7.1
Bei verspäteter Lieferung steht dem Käufer kein Recht auf
Schadenersatz, Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag zu. Eine
Konventionalstrafe
für verspätete Lieferung bedarf einer besonderen schriftlichen
Vereinbarung.
8. Teillieferungen
sind zulässig. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt
werden. Bei Bestellungen auf Abruf muss der Abruf mindestens
zwei Wochen vor dem gewünschten Auslieferungstermin erfolgen.
8.1
Die Beanstandung von Teillieferungen berechtigt nicht zur Ablehnung der
Restlieferung.
8.2
Die Angaben der Lieferfirma über Gewicht und Mass der Ware und
Verpackung sind unverbindlich.
9. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind netto ohne Abzüge innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung
an den bezeichneten Zahlungsort zu leisten. Bankspesen gehen zu Lasten
des
Kunden. Bei Teillieferungen hat die Zahlung nach Massgabe der
vereinbarten
Zahlungsbedingungen für jede einzelne Lieferung zu erfolgen.
9.1
Die Grieder Elektronik Bauteile AG kann die Annahme und Ausführung von
Aufträgen von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung
abhängig machen.
9.2
Bei verspäteter Zahlung berechnen wir Verzugszinsen in Höhe der zum
Zeitpunkt der Schuld gültigen Kreditzinsen unserer Bank. Bei
Zahlungsverzug des
Käufers sind wir berechtigt, die Zahlungen auch erst später fällig
werdender
Forderungen sofort zu verlangen. Wir behalten uns das Recht vor,
angemessene
Sicherheit oder Vorauszahlung zu verlangen. Wird diese nicht geleistet,
so sind wir zur
Zurückhaltung unserer Lieferung berechtigt, ohne dass der Käufer vor
seinen Pflichten
befreit wird.
9.3
Stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder wird die Eröffnung eines
Vergleichs- oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt, so
sind wir
berechtigt, Vorauskasse oder andere Sicherheiten zu verlangen. Gegen
unsere
Forderungen darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei
Beanstandungen der Ware die Zahlungen fälliger Rechnungsbeträge
zurückzuhalten oder zu
kürzen.
9.4
Wir haben das sofortige Wegnahmerecht der Vorbehaltsware, falls der
Käufer seine Zahlungen einstellt oder überschuldet ist.
9.5
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis
der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit uns
beglichen hat. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren
erwerben wir
Miteigentum an der hergestellten Ware.
9.6
Der Kunde tritt seine Forderungen aus Weiterveräusserungen der
Vorbehaltswerte im voraus sicherheitshalber an uns ab. Erscheint uns
die Verwirklichung
unserer Ansprüche gefährdet, hat uns der Kunde auf Verlangen die
Rücknahme der Vorbehaltsware zu ermöglichen oder die
Forderungsabtretung seinen
Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Unterlagen
herauszugeben. In der Rücknahme von Vorbehaltsware tritt kein Rücktritt
vom Vertrag
vor.
9.7
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Sissach/Schweiz.
10. Reklamationen (Mängelrügen)
Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder
Falschlieferungen sind uns innerhalb von spätestens 8 Tagen nach Erhalt
der Ware
schriftlich bekanntzugeben. Andernfalls gilt die Lieferung als
genehmigt. Wird die
gelieferte Ware unsachgemäss behandelt oder verarbeitet, so erlöschen
alle
Mängelansprüche. Das Rügerecht erlischt in jedem Falle 6 Monate nach
Erhalt der Ware. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen
nachliefern, bzw.
nach unserer Wahl die Ware zurücknehmen, umtauschen oder dem Kunden
einen
angemessenen Preisnachlass gewähren.
10.1
Sendungen mit allfälligen Transportschäden sind anzunehmen und dem
betreffenden Transporteur zwecks Tatbestandsaufnahme sofort schriftlich
anzumelden
(Kopie an uns).
11. Haftung
Unsere Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers vorhersehbaren
Schaden begrenzt. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere jene auf
Rücktritt,
Minderung oder Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen. Es
werden insofern
keine Kosten für De- oder Wiedermontage oder für irgendwelche anderen
Folgeschäden von uns übernommen.
11.1
Jede die Gewährleistung übersteigende vertragliche oder
ausservertragliche Haftung insbesondere diejenigen für sogenannte
Mangelfolgeschäden und
indirekte Schäden ist gegenüber dem Käufer ausgeschlossen. Der
Haftungsausschluss
gilt nicht für absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden.
12. Auftragsannulierung
Bestätigte Aufträge können nur dann widerrufen werden, wenn unser
Einverständnis vorliegt und der Kunde die Annullationskosten von 20%
des Kaufpreises übernimmt. Werden Teile von Aufträgen annulliert, so
wird dem Besteller
zudem die sich aus der bezogenen Mindermenge ergebende Preisdifferenz
belastet, mindestens CHF 50.-. Rückgaben gelieferter Waren werden nach
unserem
Ermessen ausschliesslich dann akzeptiert, wenn sie noch neuwertig und
noch in
der Originalverpackung sind und wenn ausserdem die Rückgabe vorher mit
uns
schriftlich vereinbart worden ist. Wir behalten uns vor, in diesen
Fällen bei
absolut neuwertigen Standardwaren maximal 80% des berechneten
Kaufpreises
gutzuschreiben. Wenig gebräuchliche Artikel, die auf Bestellung
angefertigt, bezw. bei einem unserer Lieferanten bestellt worden sind,
können auch wenn sie im
Katalog figurieren, nicht zurückgenommen werden. Die Entscheidung
darüber liegt
ausschliesslich bei uns.
13. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
in unserem Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung
solcher
Ware ist dem Käufer untersagt. Der Käufer ist berechtigt, die
Vorbehaltsware im
ordentlichen Geschäftsgang zu veräussern. Der Käufer tritt uns schon
jetzt die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräusserung
sicherungshalber ab, ohne
Notwendigkeit einer besonderen Erklärung. Der Käufer ist verpflichtet,
uns alle zur Einziehung der Forderung notwendigen Unterlagen auf erstes
Verlangen
hin zuzustellen.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Dieses Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem schweizerischen
Recht. Der Gerichtsstand ist Sissach/Schweiz.
15. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise
unwirksam werden, so werden die Bedingungen im Übrigen hierdurch nicht
berührt.
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